Welche Bescheinigung für welches Profil?

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Kunstwerksbescheinigungen. Als Kunstarbeiter können Sie sich nicht selbst für eine bestimmte Art von Bescheinigung entscheiden. Die Kommission wird nach Prüfung Ihrer Unterlagen entscheiden, welche Bescheinigung für Sie geeignet ist

 
In welcher Form wird die Kunstarbeitsbescheinigung ausgestellt? 
 

Die Kunstarbeitsbescheinigung ist die positive Entscheidung der Kommission für Kunstarbeit. 

Diese Entscheidung wird Ihnen über Ihre eBox oder per Post mitgeteilt. 

⚠️ Die Kunstarbeitsbescheinigung gibt es nicht als eigenständiges Dokument wie eine Karte oder ein Zertifikat.  

 

  1. ‚Gewöhnliche‘ Kunstarbeitsbescheinigung

Die gewöhnliche Kunstarbeitsbescheinigung ist für Kunstschaffende bestimmt, die einen Anspruch geltend machen wollen auf: 

·       die erweiterte Primo-Starter-Maßnahme: 8 Quartale lang reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige, 

·       Artikel-1bis-Regelung: Aufbau einer sozialen Sicherheit als Arbeitnehmer, obwohl Sie keinen Arbeitsvertrag mit Ihrem Klienten haben. 

Eine Kunstarbeitsbescheinigung ist fünf Jahre lang gültig.

 

  1. Kunstarbeitsbescheinigung ‚Plus‘

Die Kunstarbeitsbescheinigung ‚Plus‘ ist für Berufskunstschaffende gedacht, die die Beihilfe für künstlerische Tätigkeiten – eine Arbeitslosenunterstützung für Kunstschaffende – in Anspruch nehmen möchten. 

Sie berechtigt auch zur Inanspruchnahme der Primostarter-Maßnahme und von Artikel 1bis. 

Sie ist ebenfalls fünf Jahre lang gültig. 

 

  1. Kunstarbeitsbescheinigung für Starter

Die Kunstarbeitsbescheinigung für Starter ist eine spezielle Bescheinigung für kunstschaffende Berufseinsteiger. Sie ist drei Jahre lang gültig. 

Sie entspricht in ihren Auswirkungen der Plus-Bescheinigung. 

Im Gegensatz zur Plus-Bescheinigung sind die Bedingungen für die Gewährung jedoch flexibler und anders. 

Diese Bescheinigung kann nur einmal ausgestellt werden.