Welche Bescheinigung für welches Profil?
Die Kunstarbeitsbescheinigung ist die positive Entscheidung der Kommission für Kunstarbeit.
Diese Entscheidung wird Ihnen über Ihre eBox oder per Post mitgeteilt.
⚠️ Die Kunstarbeitsbescheinigung gibt es nicht als eigenständiges Dokument wie eine Karte oder ein Zertifikat.
- ‚Gewöhnliche‘ Kunstarbeitsbescheinigung
Die ‚gewöhnliche‘ Kunstarbeitsbescheinigung ist für Kunstschaffende bestimmt, die einen Anspruch geltend machen wollen auf:
· die erweiterte Primo-Starter-Maßnahme: 8 Quartale lang reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige,
· Artikel-1bis-Regelung: Aufbau einer sozialen Sicherheit als Arbeitnehmer, obwohl Sie keinen Arbeitsvertrag mit Ihrem Klienten haben.
Eine Kunstarbeitsbescheinigung ist fünf Jahre lang gültig.
- Kunstarbeitsbescheinigung ‚Plus‘
Die Kunstarbeitsbescheinigung ‚Plus‘ ist für Berufskunstschaffende gedacht, die die Beihilfe für künstlerische Tätigkeiten – eine Arbeitslosenunterstützung für Kunstschaffende – in Anspruch nehmen möchten.
Sie berechtigt auch zur Inanspruchnahme der Primostarter-Maßnahme und von Artikel 1bis.
Sie ist ebenfalls fünf Jahre lang gültig.
- Kunstarbeitsbescheinigung für Starter
Die Kunstarbeitsbescheinigung für Starter ist eine spezielle Bescheinigung für kunstschaffende Berufseinsteiger. Sie ist drei Jahre lang gültig.
Sie entspricht in ihren Auswirkungen der Plus-Bescheinigung.
Im Gegensatz zur Plus-Bescheinigung sind die Bedingungen für die Gewährung jedoch flexibler und anders.
Diese Bescheinigung kann nur einmal ausgestellt werden.