Aufgaben

Die Hauptaufgaben der Kunstarbeitskommission sind: 

Bearbeitung der Anträge

Sie stellt Bescheinigungen über künstlerische Tätigkeiten aus, setzt sie aus oder hebt sie auf.

Sie nimmt Anträge auf interne Beschwerde entgegen und bearbeitet diese.
Sie setzt die Registrierung eines Auftraggebers oder Ausführenden im Rahmen der Entschädigung für künstlerische Tätigkeiten im Amateurbereich aus oder hebt sie auf.

Informationskompetenz

Sie informiert die Kunstschaffenden über ihre Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit.

Sie leitet und informiert Künstlerverbände und andere Akteure, die Kunstschaffende unterstützen.

Sie ist die Anlaufstelle für Probleme oder Missbrauch im Zusammenhang mit der Kunstarbeitsbescheinigung.

Sie veröffentlicht anonymisierte Grundsatzentscheidungen.

Pflicht zur Stellungnahme

Sie erstellt und ändert ihre Geschäftsordnung.
Sie gibt Stellungnahmen zu Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen ab, die ihr vorgelegt werden.

Fachzentrum

Sie fungiert als Fachzentrum und Ansprechpartner für alle sozioökonomischen Aspekte der künstlerischen Arbeit innerhalb der föderalen Regierung, u. a. durch die Erstellung anonymer statistischer Daten über Kunstschaffende und Kunstsparten.