Was ist eine Kunstarbeitsbescheinigung?

Die belgische Sozialversicherung enthält eine Reihe von Systemen, die ausschließlich für Kunstschaffende gelten. Der Zugang zu diesen günstigen Regelungen wird durch die Bescheinigung für künstlerische Tätigkeiten geregelt.  

Denn nur Kunstschaffende können diese Bescheinigung erhalten, unabhängig von ihrem Status (selbstständig, angestellt, Beamte).  

Nur die Kunstarbeitskommission kann eine solche Bescheinigung erteilen. Alle anderen Institutionen (wie das LfA) müssen dieser Anerkennung folgen.  

Es gibt drei verschiedene Arten von Bescheinigungen:

  1. die gewöhnliche Bescheinigung
  2. die Plus-Bescheinigung
  3. die Starter-Bescheinigung

Um sie zu erhalten, müssen Sie die berufliche Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit nachweisen.  

Bei der Beantragung können Sie keine bestimmte Bescheinigung verlangen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Anspruch auf eine Bescheinigung haben, wird die Kommission Ihnen auf der Grundlage der Elemente und Unterlagen in Ihrer Akte stets die günstigste mögliche Bescheinigung erteilen.“