Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Plus-, Normal- oder Starter-bescheinigung zu erhalten?

Definition

Um eine Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie eine professionelle künstlerische Praxis in den Künsten nachweisen.

Künstlerische Praxis:

 Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich eine der folgenden Tätigkeit ausüben:

  • künstlerisch
  • oder künstlerisch-technisch
  • oder künstlerisch-unterstützend

In einem der acht gesetzlich festgelegten Bereiche:

  1.      audiovisuelle Künste
  2.      bildende Künste
  3.      Musik
  4.      Literatur
  5.      Performance
  6.      Theater
  7.      Choreografie
  8.      Comics

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 - Notwendiger Beitrag zu einer künstlerischen Schöpfung oder

Ausführung, d. h. ohne die das gleiche KÜNSTLERISCHE Ergebnis nicht hätte erzielt werden können

Berufspraxis:

Sie müssen nachweisen, dass Ihr PROFESSIONELLES EINKOMMEN und Ihr 

ZEITAUFWAND ausreichen, um

einen Teil Ihres eigenen Lebensunterhalts zu sichern.

 

Die Kommission berücksichtigt Ihr Einkommen aus Haupt- oder Nebenaktivitäten.

 

Typ
Bedingungen
Bewerteter Zeitraum
Gültigkeit

‚Gewöhnliche‘ Kunstarbeitsbescheinigung

Nachweis der künstlerischen und professionellen Art der Praxis.

Die letzten 5 Jahre vor dem Antrag

5 Jahre

Kunstarbeitsbescheinigung ‚Plus‘

Nachweis der künstlerischen und professionellen Art der Praxis.

Zusätzliche Einkommensbedingung (auf die ggf. auch ein Pro-rata-Satz angewendet wird). Der Antragsteller muss ein Einkommen aus Haupttätigkeiten nachweisen, das die unten genannten Beträge übersteigt, d. h.:

Für den Antrag auf die erste Kunstarbeitsbescheinigung:

  • 13.546 Euro brutto für den Zeitraum von 5 Jahren vor dem Antrag ODER
  • 5.418 Euro brutto für den Zeitraum von 2 Jahren vor dem Antrag.


Für die Beantragung jeder weiteren Kunstarbeitsbescheinigung:

  • 4.515 Euro brutto für den Zeitraum von 5 Jahren vor der Antragstellung ODER;
  • 2.709 Euro brutto für den Zeitraum von 3 Jahren vor der Antragstellung.

 

Diese Einkommensvoraussetzung gilt zusätzlich zu der Einkommensvoraussetzung, die zur Feststellung der professionellen Ausübung der künstlerischen Praxis des Antragstellers herangezogen wird.

Die letzten 5 Jahre vor der Antragstellung sowie die letzten 2 oder 3 Jahre vor der Antragstellung im Rahmen der zusätzlichen Einkommensbedingung.

5 Jahre

Kunstarbeitsbescheinigung für Starter

  • die Bedingungen für Gewöhnliche‘ Kunstarbeitsbescheinigung oder "plus" nicht erfüllen
  • Sie dürfen nicht bereits eine Starterbescheinigung erhalten haben.
  • Andere spezifische kumulative Bedingungen*.

3 Jahre vor dem Antrag

3 Jahre

 

*Kumulative Bedingungen Starter:

1.       Abschluss eines vollwertigen Kunsthochschulstudiums oder einer gleichwertigen Ausbildung oder Erfahrung in einem oder mehreren der im Gesetz genannten Kunstbereiche.
Ausländische Abschlüsse werden berücksichtigt, sofern es sich um in Belgien anerkannte Abschlüsse handelt.

2.       Mindestens eines der folgenden Dokumente besitzen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Ausbildungsprogramm, in dem Sie bei der Erstellung eines Karriere-, Finanz- oder Geschäftsplans gecoacht werden;
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs in der Hochschulbildung, in dem Sie einen Karriere-, Finanz- oder Geschäftsplan für sich selbst entwickeln;
  • einen von Ihnen erstellten Karriere-, Finanz- oder Geschäftsplan mit einem realistischen Projekt für die Entwicklung einer beruflichen Praxis in den Kunstbereichen während der Dauer der Bescheinigung "Starter".

3.       Nachweis erbringen, dass Sie in den drei Jahren vor der Antragstellung:

  • entweder mindestens fünf Leistungen im Rahmen der sogenannten Haupttätigkeit(en) erbracht haben
  • oder ein Bruttoeinkommen von 300 Euro im Rahmen der sogenannten Hauptaktivitäten erworben haben