Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Plus-, Normal- oder Starter-bescheinigung zu erhalten?
Definition |
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Um eine Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie eine professionelle künstlerische Praxis in den Künsten nachweisen. |
Künstlerische Praxis: Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich eine der folgenden Tätigkeit ausüben:
In einem der acht gesetzlich festgelegten Bereiche:
+ - Notwendiger Beitrag zu einer künstlerischen Schöpfung oder Ausführung, d. h. ohne die das gleiche KÜNSTLERISCHE Ergebnis nicht hätte erzielt werden können |
Berufspraxis: Sie müssen nachweisen, dass Ihr PROFESSIONELLES EINKOMMEN und Ihr ZEITAUFWAND ausreichen, um einen Teil Ihres eigenen Lebensunterhalts zu sichern.
Die Kommission berücksichtigt Ihr Einkommen aus Haupt- oder Nebenaktivitäten. |
Typ
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Bedingungen
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Bewerteter Zeitraum
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Gültigkeit
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‚Gewöhnliche‘ Kunstarbeitsbescheinigung |
Nachweis der künstlerischen und professionellen Art der Praxis. |
Die letzten 5 Jahre vor dem Antrag |
5 Jahre |
Kunstarbeitsbescheinigung ‚Plus‘ |
Nachweis der künstlerischen und professionellen Art der Praxis. Zusätzliche Einkommensbedingung (auf die ggf. auch ein Pro-rata-Satz angewendet wird). Der Antragsteller muss ein Einkommen aus Haupttätigkeiten nachweisen, das die unten genannten Beträge übersteigt, d. h.: Für den Antrag auf die erste Kunstarbeitsbescheinigung:
Diese Einkommensvoraussetzung gilt zusätzlich zu der Einkommensvoraussetzung, die zur Feststellung der professionellen Ausübung der künstlerischen Praxis des Antragstellers herangezogen wird. |
Die letzten 5 Jahre vor der Antragstellung sowie die letzten 2 oder 3 Jahre vor der Antragstellung im Rahmen der zusätzlichen Einkommensbedingung. |
5 Jahre |
Kunstarbeitsbescheinigung für Starter |
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3 Jahre vor dem Antrag |
3 Jahre |
*Kumulative Bedingungen Starter: 1. Abschluss eines vollwertigen Kunsthochschulstudiums oder einer gleichwertigen Ausbildung oder Erfahrung in einem oder mehreren der im Gesetz genannten Kunstbereiche. 2. Mindestens eines der folgenden Dokumente besitzen:
3. Nachweis erbringen, dass Sie in den drei Jahren vor der Antragstellung:
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